Gerichtsurteil zugunsten Absolvent*innen privater Schauspielschulen
Emily Wong Gleiches Recht für alle
22. Oktober 2017. Wie die Zeitung taz berichtet, hat das Bundessozialgericht ein wegweisendes Urteil zugunsten der Behandlung von Absolvent*innen privater Schauspielstudiengänge gesprochen. Demnach seien Arbeitsagenturen verpflichtet, auch Schauspieler*innen über ihre Kartei der "Zentralen Auslands- und Fachvermittlung" (ZAV) zu vermitteln, die nicht an staatlichen Hochschule ausgebildet wurden. Die Kartei ist laut taz die wichtigste und umfangreichste Vermittlungskartei für Bühnenkünstler*innen.
Absolvent*innen staatlichen Hochschulen werden regelmäßig in die Kartei aufgenommen. Die Klägerin Rebecca Molinari hingegen musste vor einer Auswahlkommission vorsprechen. Der Grund: Sie hatte ihre Ausbildung an einer privaten Schule genossen. Nach dem Vorsprechen verweigerte die Kommission ihr die Aufnahme in die ZAV.
Das Bundessozialgericht hat der ungleichen Behandlung nun widersprochen. Das ZAV dürfe den Arbeitssuchenden mit einem entsprechenden Berufsabschluss die Aufnahme in die Vermittlung nicht verwehren. "Dies gelte jedenfalls, wenn, wie im Falle von Molinar, die Ausbildung an der privaten Filmschauspielschule Berlin (FSS) der Schauspielerausbildung an einer staatlichen Schule 'inhaltlich gleichwertig' sei", zitiert die taz das Urteil. Die ZAV sei allerdings weiterhin berechtigt eine individuelle Bewertung der Bewerber*innen vorzunehmen.
(taz / miwo)
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